
Beiträge
Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien errechnen sich auf Basis deines Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit und sind als Pflichtbeiträge zur Gänze von der Steuer absetzbar.
Dazu kommt noch der Beitrag für die Krankenunterstützung (EUR 40 pro Jahr), der separat mit Zahlschein vorgeschrieben wird.
Vorläufiger Fondsbeitrag
Arbeitest du in einem Dienstverhältnis, so zieht der*die Dienstgeber*in vom jeweiligen Bruttogrundgehalt jeden Monat einen sogenannten vorläufigen Fondsbeitrag in Höhe von zurzeit elf Prozent ab und überweist diesen Betrag an die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien.
Endgültiger Fondsbeitrag
Der endgültige Fondsbeitrag richtet sich nach deinem Einkommenswert aus ärztlicher Tätigkeit von vor drei Jahren nach der folgenden Tabelle:

Ab einem Einkommen von mehr als EUR 100.000,00 hat man den höchsten Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht.
Um dieses Einkommen ermitteln zu können, benötigt die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bzw. die Concisa die für die Bemessung erforderlichen Einkommensunterlagen, insbesondere den Lohnzettel
(L 16), ALLE monatlichen Lohnabrechnungen sowie einen Einkommensteuerbescheid, falls du Sonderklassegelder bezogen oder erhöhte Werbungskosten geltend gemacht hast. Diese Unterlagen sind an die Concisa zu übermitteln: aerzte@concisa.at
Solltest du vor drei Jahren noch nicht ärztlich tätig gewesen sein, wird das Einkommen des laufenden Jahres für die Bemessung herangezogen.
Nach Ablauf des Beitragsjahres werden die vorläufigen Fondsbeiträge mit dem errechneten endgültigen Beitrag saldiert. Ein gesonderter Beitragsbescheid wird im Mai des folgenden Jahres erstellt und eingeschrieben oder elektronisch zugestellt.