
Haftungsarten & Haftpflichtversicherung
Haftungsarten
Es sind drei Haftungsarten zu unterscheiden:
- Zivilrechtliche Haftung
- Strafrechtliche Haftung
- Disziplinarrechtliche Haftung
Am ehesten wirst du als Ärzt*in mit Schadenansatzansprüchen von Patient*innen im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung konfrontiert sein.
Alternativ können Behandlungsfehler auch zu einer strafrechtlichen Haftung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung führen.
Ziel des Strafrechts ist insbesondere der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise das Leben, die körperliche Integrität oder das Eigentum. Im Rahmen des Strafverfahrens kann es im Falle einer Verurteilung zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe kommen.
Haftpflichtversicherung
Aufgrund des bestehenden deliktischen Haftungsrisikos des*r behandelnden Ärzt*in und möglichen Regressen durch den*die Dienstgeber*in erscheint der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll, auch wenn für ausschließlich angestellte Ärzt*innen keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
Die Haftpflichtversicherung des Rechtsträgers der Krankenanstalt deckt nämlich nicht die im Rahmen einer deliktischen Haftung gegen den*die einzelnen Ärzt*in geltend gemachten Schadenersatzforderungen.