
Turnusärzt*innenvertretung (TÄV) & Workshops
Turnusärzt*innenvertretung
Auf das Ansuchen von auch nur einer*m Turnusärzt*in (= alle Ärzt*innen in Ausbildung) ist in deinem Krankenhaus eine Turnusärzt*innenvertretung (TÄV) einzurichten, dies sieht § 20 der Satzung der Ärztekammer für Wien vor.
Die TÄV besteht aus einer*m Hauptvertretenden und den Stellvertreter*innen, spätestens alle zwei Jahre muss eine neue Vertretung im Rahmen einer Versammlung von allen Ärzt*innen in Ausbildung gewählt werden.
Die Turnusärzt*innenvertretung hat folgende Aufgaben:

Interessensvertretung und Sprachrohr der Turnusärzt*innen des Krankenhauses gegenüber den Vorgesetzten.
Kommunikation der Anliegen der Turnusärzt*innen an die Sektion Turnusärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, unter anderem im Rahmen von Konferenzen.


Organisation von Turnusärzt*innen Workshops im eigenen Krankenhaus in Kooperation mit der Kammer für Ärztinnen und Ärztinnen in Wien.
WICHTIG: Turnusärzt*innenvertreter*innen sind weder gewählte Mandatare der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien noch Betriebsrät*innen oder Personalvertreter*innen. Es kommt ihnen daher auch kein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz in Ausübung ihrer Funktionen zu.
Turnusärzt*innen Workshops
Die TÄV organisiert in Kooperation mit der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien die Workshops, welche im eigenen Krankenhaus stattfinden.
Dafür muss eine entsprechende Anmeldung mittels Anmeldeformular spätestens sieben Tage vor dem gewünschten Veranstaltungstermin eingehen.
Um einen Workshop anzumelden, downloade den Leitfaden und das Anmeldeformular. Es ist essenziell, dass du bei der Anmeldung alle Regeln befolgst. Die Anmeldung kann lediglich von TÄVs vorgenommen werden.
Mit Teilnahme an einem solchen Workshop werden DFP-Punkte angerechnet.