
Rasterzeugnis
Rasterzeugnisse stellen den Nachweis über eine erfolgreich zurückgelegte Ausbildungszeit dar. Sie normieren die zu vermittelnden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (= Ausbildungsinhalte) für jedes Ausbildungsfach.
Für viele Eingriffe und Untersuchungen sind Richtzahlen vorgeschrieben, die du im jeweiligen Ausbildungsabschnitt auch erreichen solltest. In Einzelfällen kann mit Begründung des*r Ausbildungsverantwortlichen von der Richtzahl abgewichen werden.
Für die Basisausbildung, die Ausbildung zum*r Ärztin für Allgemeinmedizin sowie zum*r Fachärzt*in gibt es unterschiedliche Rasterzeugnisse.
Dies gilt auch für die Sonderfach-Grundausbildung und die einzelnen Module der Sonderfach-Schwerpunktausbildung.
Überprüfe daher immer, ob du am Ende der Ausbildung das jeweils richtige Rasterzeugnis erhalten hast. Bitte achte auch darauf, dass dir die richtige Version ausgehändigt wird. Diese richtet sich nach dem Ausbildungsbeginn.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen dir die zuständigen Ansprechpersonen gerne weiter.
Bei der Einreichung für das Allgemeinmedizin- bzw. Facharztdiplom müssen in der zuständigen Landesärztekammer sämtliche Rasterzeugnisse im Original vorgelegt werden.
Übermittle dein Rasterzeugnis am besten direkt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsabschnitts (insbesondere nach Basisausbildung, Sonderfachgrund- und Sonderfachschwerpunktausbildung) an die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, sodass etwaige Probleme bei der Anrechnung zeitnah gemeinsam mit deiner*m Ausbildungsverantwortlichen gelöst werden können.