
Ärztliche Ausbildung (ÄAO 2015)
Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Internistische Sonderfächer

Chirurgische und andere Sonderfächer

Ausbildungsrechtlich relevante Bestimmungen sind:
- Ärztegesetz 1998
- Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)
- Verordnung über die Ausbildungsinhalte und die Gestaltung der Rasterzeugnisse (KEF und RZ-VO 2015)
Die ÄAO 2015 ist mit 1. Juni 2015 in Kraft getreten und gilt für alle Personen, die ab diesem Zeitpunkt mit ihrer postpromotionellen Ausbildung beginnen bzw. begonnen haben.
Ärzt*innen, die eine Ausbildung bis zum 31. Mai 2015 in Österreich begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen waren, können diese nach den Bestimmungen der Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) fortsetzen und bis längstens 30. Juni 2030 abschließen.
Rasterzeugnis
Rasterzeugnisse stellen den Nachweis über eine erfolgreich zurückgelegte Ausbildungszeit dar. Sie normieren die zu vermittelnden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (= Ausbildungsinhalte) für jedes Ausbildungsfach.
Für viele Eingriffe und Untersuchungen sind Richtzahlen vorgeschrieben, die du im jeweiligen Ausbildungsabschnitt auch erreichen solltest. In Einzelfällen kann mit Begründung des*r Ausbildungsverantwortlichen von der Richtzahl abgewichen werden. 20 Für die Basisausbildung, die Ausbildung zum*r Ärztin für Allgemeinmedizin sowie zum*r Fachärztin gibt es unterschiedliche Rasterzeugnisse.
Dies gilt auch für die Sonderfach-Grundausbildung und die einzelnen Module der Sonderfach-Schwerpunktausbildung. Überprüfe daher immer, ob du am Ende der Ausbildung das jeweils richtige Rasterzeugnis erhalten hast. Bitte achte auch darauf, dass dir die richtige Version ausgehändigt wird. Diese richtet sich nach dem Ausbildungsbeginn. Bei Fragen oder Unklarheiten helfen dir die zuständigen Ansprechpersonen gerne weiter.
Bei der Einreichung für das Allgemeinmedizin- bzw. Facharztdiplom müssen in der zuständigen Landesärztekammer sämtliche Rasterzeugnisse im Original vorgelegt werden.
Übermittle dein Rasterzeugnis am besten direkt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsabschnitts (insbesondere nach Basisausbildung, Sonderfachgrund- und Sonderfachschwerpunktausbildung) an die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, sodass etwaige Probleme bei der Anrechnung zeitnah gemeinsam mit deiner*m Ausbildungsverantwortlichen gelöst werden können.