
Ausbildungsrechtlich relevante Bestimmungen
- Ärztegesetz 1998
- Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)
- Verordnung über die Ausbildungsinhalte und die Gestaltung der Rasterzeugnisse (KEF und RZ-VO 2015)
Die ÄAO 2015 ist mit 1. Juni 2015 in Kraft getreten und gilt für alle Personen, die ab diesem Zeitpunkt mit ihrer postpromotionellen Ausbildung beginnen bzw. begonnen haben.
Ärzt*innen, die eine Ausbildung bis zum 31. Mai 2015 in Österreich begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen waren, können diese nach den Bestimmungen der Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) fortsetzen und bis längstens 30. Juni 2030 abschließen.