Prüfungen

Internistische Sonderfächer

Die Prüfung der Internistischen Sonderfächer besteht aus zwei Teilen: Grundprüfung und Schwerpunktprüfung.

Die Anmeldung zur Grundprüfung Innere Medizin kann frühestens nach 33 Monaten Grundausbildung (neun Monate Basisausbildung plus 24 Monate Sonderfachgrundausbildung) erfolgen.
Die Anmeldung zu den einzelnen Schwerpunktprüfungen kann frühestens nach 53 Monaten (neun Monate Basisausbildung plus 27 Monate Sonderfachgrundausbildung und 17 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung) erfolgen.

Allgemeinmedizin

Voraussetzung zum Prüfungsantritt sind 30 Monate praktische Ausbildung zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss.

Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Um zur Prüfung antreten zu können, braucht es 29 Ausbildungsmonate (neun Monate Basisausbildung,
15 Monate Sonderfachgrundausbildung und fünf Monate Sonderfachschwerpunktausbildung).

Andere Sonderfächer

Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis von 44 anrechenbaren Ausbildungsmonaten zum Anmeldeschluss.

Seit Juli 2015 steht Turnusärzt*innen des Wiener Gesundheitsverbundes (WIGEV) und der Medizinischen Universität Wien ein Prüfungsurlaub im Ausmaß von fünf Tagen zu. Dieser stellt ebenfalls keine Fehlzeit im Sinne der Ausbildungsordnung dar.

Ärzt*innen in Ordensspitälern gebührt für die ärztliche Fortbildung eine jährliche Freistellung im Ausmaß von 125 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, die auch für die Vorbereitung zur Allgemeinmedizin- oder zur Facharztprüfung in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Lernurlaub für 2,5 Tage.

Der Anmeldschluss ist bei Prüfungen für Fachärzt*innen jeweils drei Monate und bei Allgemeinmedizin fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der aktuell zuständigen Landesärztekammer. Die kompletten Unterlagen sind per Scan, Post oder persönlich einzubringen. Die Landesärztekammer prüft, ob die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt gegeben sind.

Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien braucht keine Rasterzeugnisse zur Anmeldung, nur Anmeldeformular und Zeitbestätigung. Falls ein Rasterzeugnis nötig ist, fordert es die jeweilige Landesärztekammer nach.

Bei etwaigen Fragen wende dich an: ausbildung@aekwien.at

Auf der Webseite der Akademie der Ärzte findest du weitere wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Kosten der einzelnen Prüfungen sowie Prüfungstermine.